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DeFi Regulierung Schweiz: Das Wichtigste in Kürze

  • Für DeFi gibt es keine eigenen Sonderregeln – es gelten dieselben Grundsätze wie für alle digitalen Vermögenswerte.
  • Die grösste Herausforderung ist die Zuordnung von Tätigkeiten zu einer verantwortlichen Person.
  • Die FINMA prüft DeFi wirtschaftlich und technologieneutral: gleiche Dienstleistungen und Risiken führen grundsätzlich zu denselben Regeln.
  • Jede Software, jedes Tool und jede Aktivität muss letztlich einer natürlichen oder juristischen Person zugerechnet werden können.

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Gibt es in der Schweiz spezielle Gesetze für DeFi?

Nein. Es bestehen keine zusätzlichen, DeFi-spezifischen Regeln. DeFi-Projekte werden nach denselben Grundsätzen beurteilt wie jede andere Tätigkeit mit digitalen Vermögenswerten. Die grundsätzlichen Herausforderungen sind dieselben wie in anderen Rechtsordnungen: Welcher Jurisdiktion lässt sich eine Tätigkeit zuordnen, und wer genau gehört zum Kreis der beteiligten Parteien? In der Schweiz treten diese Fragen aufgrund des vergleichsweise kleinen Heimmarkts und der zahlreichen internationalen Beteiligten an DeFi-Projekten teilweise noch deutlicher hervor.

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Wie geht die Schweiz mit der Verteilung von Aufgaben auf mehrere Parteien um?

Die FINMA grenzt Projekte ohne feststellbaren Betreiber von Anwendungen ab, die trotz DeFi-Bezeichnung zentral organisiert oder kontrolliert werden. Aufgabenverteilung auf mehrere Rechtsträger oder Jurisdiktionen beseitigt eine Bewilligungspflicht nicht automatisch; entscheidend ist die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung.

Wegen der dezentralen Natur solcher Tätigkeiten kann es in der Praxis vorkommen, dass sich kein Regulator zuständig fühlt (negativer Kompetenzkonflikt) – oder umgekehrt mehrere Regulatoren gleichzeitig (positiver Kompetenzkonflikt).

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Wer haftet, wenn eine Tätigkeit dezentral ausgeführt wird?

Jedes technische Hilfsmittel, jede Software und jede Aktivität – ob dezentral oder zentral ausgeführt – muss letztlich einer natürlichen oder juristischen Person zugerechnet werden. Nur Personen, nicht Code oder Protokolle, können zur Verantwortung gezogen werden. Governance-Rechte, Admin-Schlüssel, Upgrade-Möglichkeiten, Gebührenströme und tatsächliche Einflussnahme können für die Zurechnung relevant sein. Die Beurteilung bleibt einzelfallbezogen.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Bewilligungspflicht durch Dezentralisierung umgehen? Nein. Das Konzept des konzertierten Vorgehens verhindert genau das – eine Aufteilung auf mehrere Parteien oder Jurisdiktionen beseitigt die Pflicht nicht.

Wer trägt bei einem DeFi-Protokoll die Verantwortung? Diejenige Person oder Personengruppe, die tatsächlich Kontrolle ausüben kann – etwa über die Möglichkeit, den zugrundeliegenden Code zu ändern.

Ist es möglich, dass gar kein Regulator zuständig ist? Theoretisch ja (negativer Kompetenzkonflikt), in der Praxis prüft die FINMA aber zunehmend genau, wo Tätigkeiten tatsächlich stattfinden.

Gilt das Konzept nur für DeFi? Es wurde für dezentrale Sachverhalte entwickelt, kann grundsätzlich aber auf jede Konstellation mit mehreren zusammenwirkenden Parteien angewendet werden.

Muss ich als DeFi-Projekt in der Schweiz eine Bewilligung einholen? Das hängt von der konkreten Tätigkeit ab – massgebend sind dieselben Kriterien wie bei zentralisierten Projekten.

Primärquellen

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