01

Bankengesetz-Revision 2026: Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat am 12. August 2026 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes (BankG) und der Liquiditätsverordnung eröffnet. Sie läuft bis zum 19. November 2026.
  • Banken ab 250 Mitarbeitenden sollen Verantwortlichkeiten auf oberer Führungsebene schriftlich und individuell zuweisen.
  • Für alle Banken sind neue Vergütungsgrundsätze vorgesehen; bei systemrelevanten Banken kommen Sperrfristen und Clawback-Regeln hinzu.
  • Die FINMA soll früher eingreifen, Zwangsgelder und Bussen gegen Institute verhängen und abgeschlossene Enforcement-Verfahren grundsätzlich veröffentlichen können.
  • Abwicklung, Krisenplanung, Einlegerschutz und der Zugang zu Liquiditätshilfen der Schweizerischen Nationalbank werden weiterentwickelt.

02

Von der Credit-Suisse-Krise zur Gesetzesrevision

Der Zusammenbruch der Credit Suisse im März 2023 und deren Notübernahme durch die UBS haben Schwachstellen der bestehenden Too-Big-to-Fail-Regulierung offengelegt. Der Bundesrat analysierte diese Lücken im Bericht zur Bankenstabilität und verabschiedete am 6. Juni 2025 ein Massnahmenpaket. Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) formulierte ergänzende Empfehlungen, insbesondere zur individuellen Verantwortlichkeit von Bankmanagerinnen und -managern sowie zu den Eingriffsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde.

Die nun vorliegende Vernehmlassungsvorlage – in der Praxis häufig als «Too-Big-to-Fail-Regulierung II» bezeichnet – überführt diese Massnahmen in eine formelle Revision des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung. Ziel ist es, Risiken für Staat, Steuerzahlende und Volkswirtschaft zu reduzieren.

03

Verantwortlichkeit und Corporate Governance

Banken mit mindestens 250 Mitarbeitenden sollen künftig schriftlich festhalten, welche Person für welchen Entscheid und Verantwortungsbereich zuständig ist. Für Schlüsselfunktionen – namentlich interne Revision, Risikokontrolle, Compliance, Betrieb, Finanzen, IT und wesentliche Geschäftsbereiche – ist eine individuelle Gewährspflicht vorgesehen. Die betroffenen Personen sollen ihre Verantwortlichkeiten mit einer unterzeichneten Erklärung bestätigen.

Damit rückt eine dokumentierte individuelle Verantwortlichkeit einzelner Führungspersonen ins Zentrum des Schweizer Bankenrechts. Der Ansatz erinnert an das britische Senior Managers Regime, bleibt aber in den schweizerischen Aufsichtsrahmen eingebettet. Die FINMA kann im Einzelfall auch kleinere Banken dem Regime unterstellen, insbesondere bei Mängeln in der Corporate Governance.

04

Neue Vergütungsregeln und Clawbacks

Für alle Banken sollen allgemeine Grundsätze gelten, die Fehlanreize in Vergütungssystemen vermeiden und die langfristige Entwicklung des Instituts fördern. Verstösse gegen Sorgfaltspflichten sollen über Kürzungen variabler Vergütung oder Disziplinarmassnahmen sanktioniert werden können.

Für oberste oder besonders hoch vergütete Führungspersonen systemrelevanter Banken sind strengere Vorgaben vorgesehen: Sperrfristen für variable Vergütungsbestandteile sowie Rückforderungsklauseln (Clawbacks), mit denen bereits ausbezahlte Boni bei nachträglich festgestelltem Fehlverhalten zurückgefordert werden können.

05

Erweiterte FINMA-Befugnisse

Die FINMA soll bei erkennbaren Risiken früher und wirksamer eingreifen können, bevor sich die wirtschaftliche Lage eines Instituts verschlechtert oder Kundeninteressen gefährdet werden. Das Instrumentarium wird insbesondere um Zwangsgelder bei verzögerter Umsetzung vollstreckbarer Anordnungen und eine Bussenkompetenz gegenüber juristischen Personen und Personengesellschaften erweitert.

Zudem soll die FINMA die Öffentlichkeit in aller Regel über abgeschlossene Enforcement-Verfahren informieren. Für beaufsichtigte Institute erhöht dies die Bedeutung klarer Verantwortlichkeiten, belastbarer Eskalationswege und einer nachvollziehbaren Dokumentation.

06

Abwicklung, Liquidität und Einlegerschutz

Das bisherige «Sanierungsverfahren» wird durch ein breiteres «Abwicklungsverfahren» ersetzt. Dieses soll der FINMA mehrere Optionen eröffnen: Restrukturierung, Fortführung wesentlicher Dienstleistungen oder geordneter Marktaustritt. Für die Abwicklungsplanung sind parallele Bewertungsansätze vorgesehen – Fortführungswert, Abwicklungswert und Liquidationswert –, die unabhängige Bewertungsstellen unter FINMA-Aufsicht ermitteln sollen.

Die Vorlage schafft ferner Grundlagen für Vermögensübertragungen auf Zweckgesellschaften, Unternehmensverkäufe im Bieterverfahren und Übergangsinstitute («Brückenbanken»). Vereinfachte Sicherheitenübertragungen sollen den Zugang zu Liquiditätshilfen der Schweizerischen Nationalbank im Krisenfall beschleunigen. Auch privilegierte Einlagen und Auszahlungsprozesse werden weiterentwickelt.

07

Welche Banken sind betroffen?

Die verschärften Pflichten zu Vergütung, Abwicklungsplanung und Bewertung richten sich primär an systemrelevante Banken. Die Governance- und Verantwortlichkeitsvorgaben gelten breiter für Banken ab 250 Mitarbeitenden. Kleinere Institute sind von den strengsten Vorgaben – etwa den Clawback-Regeln für Führungspersonen – grundsätzlich nicht erfasst, müssen aber die allgemeinen Vergütungsgrundsätze beachten.

Die Vorlage ist proportional ausgestaltet. Gleichwohl dürften ihre Grundlinien auch ausserhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs Einfluss auf die Aufsichtspraxis und die Erwartungen an gute Governance entfalten.

08

Zeitplan der Bankengesetz-Revision 2026

Die Vernehmlassung dauert vom 12. August bis zum 19. November 2026. Anschliessend will der Bundesrat die Botschaft zum Bankengesetz zuhanden des Parlaments ausarbeiten. Nach aktuellem Fahrplan wäre ein Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen frühestens Anfang 2029 möglich. Die vorgesehenen Anforderungen der Liquiditätsverordnung sollen zeitlich darauf abgestimmt werden und ab 2033 gelten.

Bis zur parlamentarischen Beratung und definitiven Beschlussfassung kann sich die Vorlage noch ändern. Institute sollten deshalb zwischen dem heutigen Entwurf, dem späteren Gesetzesbeschluss und der anschliessenden Umsetzung unterscheiden.

09

Was Compliance- und Risikoverantwortliche jetzt prüfen sollten

Auch wenn sich die Vorlage primär an systemrelevante und grössere Banken richtet, ist ihre Stossrichtung für alle Finanzintermediäre relevant: dokumentierte individuelle Verantwortlichkeit, sanktionsbewehrte Sorgfaltspflichten und risikobasierte Frühintervention. Wer Zuständigkeiten, Eskalationsprozesse, variable Vergütung und Krisenszenarien bereits heute strukturiert überprüft, schafft eine belastbare Ausgangslage für die spätere Umsetzung.

Die Governance-Fragen überschneiden sich mit weiteren aktuellen Aufsichtsthemen. Dazu gehören der Umgang von Banken mit digitalen Betrugsrisiken und die FINMA-Anforderungen an die Geldwäschereirisikoanalyse.

10

Häufig gestellte Fragen

Was ist die «Too-Big-to-Fail-Regulierung II»?
Sie bezeichnet die 2026 in die Vernehmlassung geschickte Revision des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung, mit der Lehren aus der Credit-Suisse-Krise und dem PUK-Bericht gesetzlich umgesetzt werden sollen.

Welche Banken sind von den neuen Governance-Pflichten betroffen?
Grundsätzlich Banken ab 250 Mitarbeitenden. Die FINMA soll kleinere Banken im Einzelfall ebenfalls unterstellen können, insbesondere bei Governance-Mängeln.

Was ändert sich bei der Vergütung von Bankkadern?
Für alle Banken sind allgemeine Grundsätze gegen Fehlanreize vorgesehen. Bei systemrelevanten Banken kommen für bestimmte Führungspersonen Sperrfristen und Clawback-Regeln hinzu.

Welche neuen Befugnisse soll die FINMA erhalten?
Die FINMA soll früher eingreifen, Zwangsgelder und Bussen verhängen und die Öffentlichkeit grundsätzlich über abgeschlossene Enforcement-Verfahren informieren können.

Wann könnte die Revision in Kraft treten?
Die Vernehmlassung läuft bis zum 19. November 2026. Nach dem aktuellen Fahrplan wäre ein Inkrafttreten frühestens Anfang 2029 möglich.

Hinweis: Dieser Beitrag fasst eine Vernehmlassungsvorlage zusammen, die sich noch im politischen Prozess befindet und ändern kann. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Primärquellen

Amtliche Grundlagen dieses Beitrags