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Krypto-Unternehmen Schweiz: Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz verfügt über einen etablierten DLT-Rechtsrahmen und ein spezialisiertes Fintech-Ökosystem.
- Eine Gesellschaft kann im Kanton Zug auch durch Einlage von Krypto-Vermögenswerten (statt Bargeld) gegründet werden.
- Bankzugang ist möglich, aber nicht garantiert; Institute prüfen Geschäftsmodell, Herkunft der Mittel und Geldwäschereirisiken individuell.
- Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen richten sich nach Nationalität, Funktion, Qualifikation, Geschäftsplan und kantonaler Praxis.
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Wie einfach ist es, in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen?
Die gesellschaftsrechtliche Gründung ist klar strukturiert. Für Krypto-Unternehmen müssen jedoch zusätzlich Geschäftsmodell, lokale Substanz, Geldwäschereipflichten und allfällige FINMA-Bewilligungen geklärt werden. Die formalen Gründungsanforderungen und die geforderte lokale Substanz sind unkompliziert zu erfüllen.
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Kann ich eine Gesellschaft mit Kryptowährung statt Bargeld gründen?
Ja, im Kanton Zug ist eine Sachgründung mit Spot-Kryptowerten möglich – also die Einlage von digitalen Vermögenswerten anstelle von Bargeld. Voraussetzung ist, dass die auf einer Wallet hinterlegten Krypto-Vermögenswerte das erforderliche Mindestkapital erreichen; ein Prüfungsbericht muss dies bestätigen.
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Welche Erleichterungen gibt es für den Start ohne Bewilligung?
Die Schweiz bietet mehrere Regulierungs-Sandkästen: einen für die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis CHF 1’000’000, einen für den Betrieb eines DLT-Systems, sowie die praxisrelevante De-minimis-Ausnahme im Geldwäschereirecht (Details dazu in unserem Beitrag zu Lizenzkosten und -fristen). Daneben unterstützen zahlreiche kommunale, kantonale und nationale Initiativen sowie private Verbände gezielt Unternehmertum und Start-ups.
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Bekommen Krypto-Unternehmen Zugang zu Bankdienstleistungen?
Ja. Krypto-Unternehmen können aus einer Reihe von Banken und E-Geld-Instituten (EMI) wählen, um Bankbeziehungen aufzubauen. Bereits mit einer einfachen SRO-Registrierung lassen sich Zahlungsdienste mit Kryptowerten und Fiat-Geld über ein Sammelkonto bei einer Schweizer Bank oder einem EMI anbieten – inklusive individueller Schweizer IBANs für Kunden mittels sogenannter virtueller IBANs, sowie der Ausgabe von Debit- und Kreditkarten zu diesen Konten. Auch der Vertrieb von Anlageprodukten mit Krypto-Bezug ist bei Schweizer Banken und Vermögensverwaltern weit verbreitet.
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Wie einfach ist es, als Gründer eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Massgebend sind insbesondere Nationalität, Aufenthaltszweck, Qualifikation, Funktion, Geschäftsplan und die zuständigen kantonalen sowie bundesrechtlichen Vorgaben.
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Häufig gestellte Fragen
In welchem Kanton kann ich mit Krypto-Vermögenswerten gründen? Eine Sacheinlage mit Kryptowerten verlangt eine belastbare Bewertung, Dokumentation und Prüfung; die konkrete Umsetzung ist mit Notariat, Handelsregister und Prüfgesellschaft am gewählten Sitz abzustimmen.
Brauche ich für eine SRO-Registrierung bereits eine Banklizenz? Nein, die SRO-Registrierung ist ein eigenständiger, deutlich einfacherer Prozess.
Was ist eine virtuelle IBAN? Eine einem Kunden individuell zugeordnete Schweizer IBAN, die auf einem Sammelkonto bei Bank oder EMI beruht.
Kann ich als ausländischer Gründer in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung bekommen? Ja, insbesondere wenn Sie Arbeitsplätze schaffen und Steuersubstrat für die Standortgemeinde generieren.
Muss ich sofort eine Fintech- oder Banklizenz beantragen? Nicht zwingend – die verfügbaren Sandkästen und Ausnahmen erlauben in vielen Fällen einen bewilligungsfreien Start.
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