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RWA Tokenisierung Schweiz: Das Wichtigste in Kürze

  • RWA-Projekte werden wie jedes andere digitale oder traditionelle Projekt behandelt.
  • Massgebend ist, ob der Token als physisches Gut, Immobilie oder Wertpapier/Finanzinstrument einzuordnen ist.
  • Die Tokenausgabe löst nicht automatisch eine bestimmte Bewilligung aus; Rechte, Angebot, Handel, Verwahrung und Basiswert können jedoch Pflichten begründen.
  • RWA-Projekte profitieren vom Schweizer DLT-Rahmen, verlangen aber eine saubere zivil- und finanzmarktrechtliche Strukturierung.

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Gibt es in der Schweiz eigene Regeln für RWA-Tokenisierung?

Nein. RWA-Projekte (Real World Assets) werden wie jedes andere Projekt behandelt – unabhängig davon, ob es sich um ein digitales oder traditionelles Vorhaben handelt. Massgebend ist stets die genaue Ausgestaltung des Tokens.

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Wie wird ein RWA-Token rechtlich eingeordnet?

Zu prüfen ist, ob der Token wie das zugrundeliegende physische Gut, wie eine Immobilie, oder wie ein Wertpapier bzw. Finanzinstrument (Aktie, Anleihe, Anteil an einer kollektiven Kapitalanlage) zu behandeln ist. Die konkreten Merkmale des RWA entscheiden über die richtige Einordnung – ein RWA-Token wird also entweder wie ein Finanzinstrument oder wie der zugrundeliegende physische Vermögenswert behandelt.

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Löst die Ausgabe eines RWA-Tokens automatisch Pflichten aus?

Nicht automatisch. Ob Pflichten entstehen, hängt von den verkörperten Rechten, der Effektenqualität, der Angebotsform, dem Handel, der Verwahrung und dem zugrundeliegenden Vermögenswert ab. Relevant werden regulatorische Pflichten erst durch die konkrete Ausgestaltung und die damit verbundene rechtliche Qualifikation – nicht durch den blossen Umstand der Tokenisierung. Das DLT-Gesetz schafft Rechtssicherheit, ersetzt aber keine Prüfung des Basiswerts, der Anlegerrechte und der beteiligten Dienstleistungen.

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Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für die Tokenisierung einer Immobilie eine Bewilligung? Die Tokenisierung selbst nicht zwingend – massgebend ist, wie der resultierende Token rechtlich einzuordnen ist.

Was passiert, wenn mein RWA-Token als Wertpapier gilt? Dann gelten dieselben Pflichten wie für klassische Wertpapiere, einschliesslich einer möglichen Prospektpflicht.

Gibt es einen Unterschied zwischen RWA- und Asset-Token? RWA-Token sind eine Unterkategorie von Anlage-Token, bei denen der zugrundeliegende Wert ein reales, physisches Gut ist.

Ist die Tokenisierung von Kunstwerken oder Rohstoffen in der Schweiz möglich? Ja, grundsätzlich für nahezu jeden Vermögenswert, sofern die rechtliche Einordnung sauber geklärt ist.

Wie schnell lässt sich ein RWA-Projekt in der Schweiz umsetzen? Da die Tokenausgabe selbst keine Bewilligung erfordert, ist die Umsetzung in der Regel deutlich schneller als bei klassisch lizenzpflichtigen Finanzprojekten.

Primärquellen

Amtliche Grundlagen dieses Beitrags