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Stablecoins Regulierung Schweiz: Das Wichtigste in Kürze

  • Stablecoins werden heute über bestehende Finanzmarktgesetze und die FINMA-Aufsichtspraxis beurteilt; eine neue gesetzliche Bewilligungsarchitektur ist vorgeschlagen, aber noch nicht in Kraft.
  • Jedes Projekt muss individuell darauf geprüft werden, ob es als Publikumseinlage, Wertpapier, Finanzinstrument, kollektive Kapitalanlage oder physisches Gut gilt.
  • Für konkrete Projekte kann eine Unterstellungsanfrage bei der FINMA eingereicht werden; sie ersetzt keine allgemeine Produktzulassung.
  • Ein solches Verfahren dauert typischerweise zwei bis drei Monate.

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Gibt es ein eigenes Stablecoin-Gesetz in der Schweiz?

Nein, ein eigenständiges Regelwerk existiert nicht. Orientierung bieten stattdessen einzelne FINMA-Rundschreiben, etwa zur Pflicht, Bankgarantien zu Gunsten von Stablecoin-Inhabern zu stellen. Jedes Stablecoin-Projekt muss anhand seiner konkreten Merkmale eigens geprüft werden.

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Wie wird ein Stablecoin rechtlich eingeordnet?

Massgebend ist, wie der Stablecoin im Einzelfall ausgestaltet ist. Zu klären ist jeweils, ob er als Publikumseinlage (mit entsprechender Bank- oder Fintech-Bewilligungspflicht), als Wertpapier, als Finanzinstrument, als Anteil an einer kollektiven Kapitalanlage, oder schlicht als physisches Gut zu qualifizieren ist. Von dieser Einordnung hängt ab, welche weiteren regulatorischen und rechtlichen Pflichten das Projekt treffen.

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Kann ich mir vorab Rechtssicherheit verschaffen?

Für einen konkret und vollständig dargestellten Sachverhalt kann bei der FINMA eine Unterstellungsanfrage eingereicht werden. Die Antwort ist eine aufsichtsrechtliche Einordnung auf Basis der eingereichten Fakten, keine allgemeine Vorab-Genehmigung des Produkts. Dabei reicht der Projektträger eine schriftliche Eingabe mit sämtlichen relevanten Fakten sowie einer detaillierten rechtlichen und regulatorischen Analyse ein. Die FINMA nimmt auf Basis des beschriebenen Sachverhalts Stellung; Änderungen des Modells können eine neue Beurteilung erforderlich machen.

Die Bearbeitungsdauer hängt von Komplexität, Vollständigkeit und Rückfragen ab; eine allgemein verbindliche Frist publiziert die FINMA nicht. Ein No-Action-Letter ist ein wirtschaftlich attraktiver und vergleichsweise schneller Weg, um bereits früh im Lebenszyklus eines Projekts Klarheit über dessen regulatorischen Status zu erhalten.

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Häufig gestellte Fragen

Gelten für alle Stablecoins dieselben Regeln? Nein. Jedes Projekt wird individuell nach seinen Merkmalen beurteilt – es gibt keine einheitliche Stablecoin-Kategorie.

Was ist ein No-Action-Letter? Eine schriftliche, verbindliche Einschätzung der FINMA zur rechtlichen Einordnung eines konkreten Projekts, basierend auf einer detaillierten Eingabe des Antragstellers.

Wie lange dauert ein No-Action-Letter-Verfahren? In der Regel zwei bis drei Monate, abhängig von der Auslastung der FINMA.

Braucht jeder Stablecoin-Emittent eine Banklizenz? Nicht zwingend – das hängt davon ab, ob der Stablecoin als Publikumseinlage qualifiziert und welche Ausnahmen greifen.

Was passiert, wenn ich keine Vorabklärung einhole? Das Projekt bleibt regulatorisch angreifbar – ohne Einordnung durch die FINMA trägt der Emittent das volle Risiko einer nachträglichen abweichenden Einschätzung.

Primärquellen

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