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Krypto-Token Arten Schweiz: Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz unterscheidet drei Token-Kategorien: Zahlungs-Token, Nutzungs-Token und Anlage-Token.
- Die Einordnung bestimmt, welche Regeln gelten – nicht die technische Umsetzung.
- Reine, bereits nutzbare Nutzungs-Token können ausserhalb des Effektenrechts liegen; Anlage-Token können als Effekten oder Finanzinstrumente behandelt werden.
- Mischformen sind möglich und werden nach ihrer wirtschaftlichen Hauptfunktion eingeordnet.
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Was ist ein Zahlungs-Token?
Zahlungs-Token dienen tatsächlich oder nach Absicht des Anbieters als Zahlungsmittel oder der Geld- und Wertübertragung. Bitcoin ist ein typisches Beispiel. Ob andere Kryptowerte oder Stablecoins ebenfalls als Zahlungs-Token und zusätzlich als Einlage, Effekte oder Fondsanteil gelten, hängt von ihrer konkreten Ausgestaltung ab.
Manche Token entwickeln diese Funktion erst im Zeitverlauf: Ein ursprünglich als App-Token gestarteter Token kann zum Zahlungs-Token werden, sobald er in der Praxis als Zahlungsmittel akzeptiert wird.
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Was ist ein Nutzungs-Token?
Ein Nutzungs-Token verschafft dem Inhaber digitalen Zugang zu einer Anwendung oder Dienstleistung. Er ist mit einem digitalen Gutschein vergleichbar: Wer ihn hält, darf eine bestimmte Leistung nutzen. Auch NFTs können als Nutzungs-Token gelten, wenn sie entsprechend ausgestaltet sind – etwa als Zugangsberechtigung zu einem Angebot.
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Was ist ein Anlage-Token?
Ein Anlage-Token verkörpert einen Anspruch auf einen zugrundeliegenden Wert – zum Beispiel eine Beteiligung an einem Unternehmen, an physischen Vermögenswerten oder an künftigen Erträgen. Wirtschaftlich entsprechen Anlage-Token damit Aktien, Anleihen oder Derivaten. Ein Equity Token, der eine Unternehmensbeteiligung abbildet, ist ein typisches Beispiel für einen Anlage-Token.
Ob ein Anlage-Token als Wertpapier oder Finanzinstrument gilt oder überhaupt keine dieser Kategorien erfüllt, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab. Verkörpert er beispielsweise nur die tokenisierte Form des Eigentums an einer physischen Sache, richtet sich seine Behandlung nach den Regeln für diese Sache. Wertpapiere können dabei klassische Finanzinstrumente oder rein blockchainbasierte DLT-Wertpapiere sein.
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Warum ist die richtige Einordnung so wichtig?
Von der Kategorie hängt ab, welche Pflichten ein Projekt in der Schweiz treffen. Reine Nutzungs-Token können ausserhalb des Effektenrechts liegen, wenn die digitale Nutzung bereits funktioniert und keine Anlage- oder Zahlungsfunktion hinzutritt. Zahlungs-Token können Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei auslösen, sobald sie für Dritte gehalten oder übertragen werden. Anlage-Token, die als Wertpapier oder Finanzinstrument gelten, unterliegen denselben Regeln wie klassische Finanzprodukte.
Da viele Projekte Merkmale mehrerer Kategorien verbinden, lohnt sich eine sorgfältige Einordnung schon in der Konzeptionsphase – eine nachträgliche Korrektur ist regelmässig aufwendiger als eine saubere Planung von Anfang an.
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Häufig gestellte Fragen
Kann ein Token gleichzeitig mehrere Kategorien erfüllen? Ja. Viele Token verbinden Merkmale mehrerer Kategorien (sogenannte Hybrid-Token). Massgebend ist dann die wirtschaftliche Hauptfunktion im Einzelfall.
Gilt ein NFT automatisch als Nutzungs-Token? Nein. Ob ein NFT als Nutzungs-, Zahlungs- oder Anlage-Token gilt, hängt von seiner konkreten Ausgestaltung ab, nicht vom NFT-Format selbst.
Sind Stablecoins automatisch Zahlungs-Token? In der Regel ja, da sie primär auf Werterhalt und Zahlungsfunktion ausgelegt sind.
Braucht jeder Anlage-Token einen Prospekt? Nein. Nur wenn der Anlage-Token als Wertpapier gilt und öffentlich an Privatanleger angeboten wird, greift grundsätzlich eine Prospektpflicht – vorbehaltlich anwendbarer Ausnahmen.
Wer entscheidet über die Einordnung eines Tokens? Die Projektverantwortlichen müssen die Einordnung zunächst selbst vornehmen. Für einen konkreten Sachverhalt kann bei der FINMA eine Unterstellungsanfrage eingereicht werden; ihre Stellungnahme ist keine allgemeine Produktzulassung.
Primärquellen